Impressum
sports_analytics
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Sportanalyse / Media GmbH
Westenhellweg 43
D - 44137 Dortmund
Geschäftsführer: Markus Schulz
Phone: +49 231 55 74 98 - 0
Fax: +49 231 55 74 98 - 13
Mail to: info@sports-analytics.de
www.sports-analytics.de
Sitz der Gesellschaft: Dortmund
Registergericht: Amtsgericht Dortmund, HRB 14798
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr.: DE 215440817
Datenschutz
Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet. Die Nutzung der im Rahmen des Impressums oder vergleichbarer Angaben veröffentlichten Kontaktdaten wie Postanschriften, Telefon- und Faxnummern sowie Emailadressen durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderten Informationen ist nicht gestattet. Rechtliche Schritte gegen die Versender von sogenannten Spam-Mails bei Verstössen gegen dieses Verbot sind ausdrücklich vorbehalten. Alle von Ihnen veranlassten Nachrichten und übermittelten persönlichen Daten werden ausschliesslich zur internen Bearbeitung verwendet und gespeichert. Der Autor weist darauf hin, dass er aus technischen Gründen eine Einsicht der übermittelten Daten beim Versand durch Dritte nicht ausschliessen kann. Die Übermittlung der Daten erfolgt somit auf eigene Gefahr des Benutzers. Personenbezogene Daten werden auf dieser Internetpräsenz nicht ohne Wissen des Nutzers im Hintergrund (z.B. durch Cookies) erfasst.
AGB
AGB zum Kaufvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Überlassung von Standard-Software – Geschäftskunden -
1. Allgemeines
1.1 sports_analytics erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden, auch wenn sports_analytics nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.
1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn sports_analytics in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB durch ihn unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenen Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.
2. Angebote und Preise
2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens sports_analytics zustande. Erfolgt die Leistung durch sports_analytics, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit der Lieferung bzw. mit Beginn der Ausführung der Lieferung oder Leistung zustande.
2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Kaufvertrages ggf. nebst Leistungsscheins. Die darin genannten Preise sind verbindlich.
2.3 Verpackung Fracht, Porto und sonstige Versandkosten sind nicht eingeschlossen.
2.4 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z.Z. 19%.
3. Vertragszweck, Lieferungen und Leistungen, Nutzungsrechte
3.1 Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von sports_analytics geschuldeten Lieferungen und Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Kaufvertrag ggf. nebst Leistungsschein bzw., wenn ein solcher nicht vorliegt, aus der Auftragsbestätigung, jeweils mit der entsprechenden Produktbeschreibung, sowie ergänzend ggf. aus der Bedienungsanleitung, in dieser Reihenfolge. Produktbeschreibung und Bedienungsanleitung können jederzeit bei sports_analytics eingesehen werden.
3.2 Der Kaufvertrag bzw. Leistungsschein beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden, insbesondere der von diesem mitgeteilten hard- und softwaretechnischen System– und Einsatzumgebung. Der Kaufvertrag bzw. Leistungsschein gibt insbesondere die vereinbarten Leistungskriterien wieder.
3.3 Etwaige Analyse-, Planungs- und hiermit verbundene Beratungsleistungen für den Leistungsschein erbringt sports_analytics nur auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages.
3.6 An Software, die sports_analytics geliefert und dem Kunden übergeben hat, räumt sie, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, diese bei sich auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei sports_analytics. Das ihm eingeräumte Nutzungsrecht, kann durch den Kunden nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechte an Dritte übertragen werden.
3.7 sports_analytics ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
3.8 sports_analytics kann in Bezug auf die Software das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Widerrufserklärung; Ziffer 12.1 S. 3 gilt entsprechend. sports_analytics hat dem Kunden vor dem Widerruf eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann sports_analytics den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat sports_analytics nach erfolgtem Widerruf die Einstellung der Nutzung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Widerrufserklärung schriftlich zu bestätigen.
4. Liefertermine und Fristen
4.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von sports_analytics und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt, soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. mit Absendung der Auftragsbestätigung.
Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass sports_analytics ihrerseits die für sie notwendigen Lieferungen und Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
4.2 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.
4.3 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die sports_analytics nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung) verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.
4.4 Gerät sports_analytics mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzug für jede vollendete Woche auf 0,5% des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von sports_analytics beruht.
4.5 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von sports_analytics zu vertreten ist. Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1% des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Ziffer 4.4 Satz 3 gilt entsprechend.
5. Pflichten des Kunden/Annahmeverzug
5.1 Der Kunde benennt sports_analytics einen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren.
5.2 Der Kunde ist verpflichtet die Lieferungen unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich geltend zu machen.
Bei der Anlieferung erkennbare Transportschäden oder Fehlmengen hat der Kunde darüber hinaus auf der Empfangsbescheinigung des Transportunternehmers zu vermerken. Soweit eine Beanstandung nicht innerhalb von zwei Wochen ab Eingang beim Kunden erfolgt, gilt die jeweilige Lieferung als vertragsgemäß, es sei denn die Abweichung war trotz sorgfältiger Untersuchung nicht erkennbar. Bei der Anlieferung nicht erkennbarer Schäden, hat der Kunde diese zwei Wochen nachdem er von ihnen Kenntnis genommen hat, sports_analytics anzuzeigen.
Die Vorschrift des § 377 HGB bleibt unberührt.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, sports_analytics soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Vertragsabwicklung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen.
5.4 Der Kunde wird sports_analytics bis zum Ablauf eines Jahres nach vollständiger Übergabe der jeweiligen vertragsgegenständlichen Lieferungen und Leistungen unverzüglich schriftlich (Ziffer 12.1 S.3) über Änderungen des Einsatzumfeldes unterrichten. Der Kunde wird sports_analytics während dieser Zeit ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich durch vom Kunden veranlasste Änderungen des Einsatzumfeldes und/oder der Systemumgebung bzw. durch aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen der Aufwand von sports_analytics, kann diese auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihr erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn der Kunde hat im Falle einer Störung, die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungs-bereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreise sowie Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungsabschnitten sports_analytics.
5.5 Befindet sich der Kunde sich mit der Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen in Verzug, ist sports_analytics berechtigt ihm schriftlich eine angemessene Frist zur Entgegennahme der Lieferungen und Leistungen zu setzen und nach fruchtlosem Ablauf der Frist anstelle der Vertragserfüllung eine Schadenspauschale zu verlangen, die sich auf 20% des Wertes der nicht entgegengenommenen Lieferungen und Leistungen beläuft. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass sports_analytics kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Entschädigung ist dann entsprechend des Nachweises niedriger anzusetzen bzw. ausgeschlossen.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, im Eigentum von sports_analytics. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen sports_analytics in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
6.2 Wird Vorbehaltsware vom Kunden zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für sports_analytics, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum sports_analytics. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Vermengung mit nicht sports_analytics gehörender Ware erwirbt sports_analytics Miteigentum an der
neuen Sache nach dem Verhältnis der Fakturenwerte ihrer Vorbehaltsware zum Gesamtwert. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung, oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur mit der Maßgabe berechtigt, dass die Forderungen gemäß Ziff.6.3 auf sports_analytics auch tatsächlich übergehen. Die Befugnisse des Kunden, im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr Vorbehaltsware zu veräußern, zu verarbeiten oder einzubauen, enden mit dem Widerruf durch sports_analytics infolge einer nachhaltigen Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden, spätestens jedoch mit seiner Zahlungseinstellung oder mit der Beantragung bzw. Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen.
6.3 Der Kunde tritt hiermit die Forderungen mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an sports_analytics, die dies annimmt ab. Wurde die Ware verarbeitet, vermischt oder vermengt und hat sports_analytics hieran in Höhe ihrer Fakturenwerte Miteigentum erlangt, steht ihr die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert ihrer Rechte an der Ware zu. Hat der Kunde die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, wird die Forderung sports_analytics sofort fällig und der Kunde tritt die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den sports_analytics ab und leitet seinen Verkaufserlös unverzüglich an sports_analytics weiter. sports_analytics nimmt die diesbezügliche die Abtretung schon jetzt an.
6.4 Der Kunde ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Widerruf, spätestens aber bei Zahlungsverzug des Kunden oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden. In diesem Fall wird sports_analytics hiermit vom Kunden bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen.
Der Kunde ist verpflichtet, sports_analytics auf Verlangen eine genaue Aufstellung der dem Kunden zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen und sports_analytics alle für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen notwendigen Auskünfte zu erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte zu gestatten.
6.5 Übersteigt der Wert der für sports_analytics bestehenden Sicherheiten deren sämtliche Forderungen um mehr als 20%, so ist sports_analytics auf Verlangen des Kunden oder eines durch die Übersicherung sports_analytics beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach ihrer Wahl verpflichtet.
6.6 Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist sports_analytics unter Angabe des Pfandgläubigers sofort zu benachrichtigen.
6.7 Nimmt sports_analytics aufgrund des Eigentumsvorbehaltes den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn sports_analytics dies ausdrücklich erklärt. sports_analytics kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.
6.8 Der Kunde verwahrt die Vorbehaltsware für sports_analytics unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Kunde tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an sports_analytics, in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. sports_analytics nimmt diese Abtretung an.
6.9 Sämtliche Forderungen sowie die Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten, die sports_analytics im Interesse des Kunden eingegangen ist, bestehen.
7. Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
7.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
7.2 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der jeweilige Auftrag das verfügbare Kreditlimit, ist sports_analytics berechtigt, die Erfüllung dieses und weiterer Aufträge nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Das gleiche gilt, wenn sports_analytics nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.
7.3 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist sports_analytics berechtigt, getroffene Skonto-Vereinbarungen sowie Vereinbarungen über Zahlungsziele, für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. sports_analytics ist ferner berechtigt weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.
7.4 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten sports_analytics gutgeschrieben ist.
7.5 sports_analytics ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist sports_analytics berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht sports_analytics einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
7.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 8.2 gilt entsprechend. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen. Die Rechte des Kunden aus § 478 BGB bleiben unberührt.
8. Sachmängel
8.1 sports_analytics leistet Gewähr für die vertraglich geschuldete Beschaffenheit der Lieferungen und Leistungen gemäß Ziffer 3.1.
8.2 Für eine nur unerhebliche Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ebenso sind Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung oder natürlichem Verschleiß beruhen. Das gleiche gilt für solche Abweichungen, die auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind; hierzu gehört auch der Einsatz der Lieferungen und Leistungen in einer nicht von sports_analytics freigegebenen System- und Einsatzumgebung.
8.3 Der Kunde hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und –analyse erforderlichen Informationen schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren sports_analytics nutzen. Ziffer 12.1 S. 3 gilt entsprechend. Der Kunde hat darüber hinaus sports_analytics auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.
8.4 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl sports_analytics entweder Mängelbeseitigung oder Neulieferung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl durch sports_analytics angemessen berücksichtigt.
Die Bearbeitung einer Sachmängelanzeige des Kunden durch sports_analytics führt nur zur Hemmung der Verjährung soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine Nacherfüllung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
Soweit eine Nacherfüllung erfolgt, geht das Eigentum an den im Rahmen der Nacherfüllung ausgetauschten Sachen mit dem Zeitpunkt des Austausches auf sports_analytics über.
8.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder nach Maßgabe von Ziffer 10.1 – 10.3 Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist aus; diese bemisst sich i.d.R. auf zwei Wochen ab Kenntnisnahmemöglichkeit vom Wahlrecht durch den Kunden.
8.6 Tritt der Kunde zurück, wird sports_analytics die Ware zurücknehmen und die vom Kunden geleistete Vergütung abzüglich des Wertes der dem Kunden gewährten Nutzungsmöglichkeiten zurückzahlen. Die Nutzungsmöglichkeiten werden grundsätzlich auf Grund einer degressiven Abschreibung über einen Nutzungszeitraum von drei Jahren berechnet. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein längerer oder kürzerer Nutzungszeitraum zu Grunde zu legen ist.
8.7 Die Verjährungsfrist für Sachmängelansprüche beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, soweit das Gesetz in § 438 Abs.1 Nr.2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, sowie bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sports_analytics, insbesondere ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für § 12 Abs. 1 Produkthaftungsgesetz.
8.8 Der Kunde hat, soweit nichts anderes vereinbart ist, die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen zusätzlichen Aufwendungen, insbesondere zusätzliche Transport-, Wege-, Arbeits-, und Materialkosten zu tragen, die sich daraus ergeben, dass er die geschuldete Leistung an einen anderen Ort, als den bei Vertragsschluss sports_analytics benannten Einsatzort verbracht hat. Die Vorschrift des § 439 BGB bleibt im Übrigen unberührt.
8.9 Die Vorschriften für den Rückgriff des Kunden gemäß der §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.
9. Rechtsmängel
9.1 sports_analytics haftet dem Kunden gegenüber für eine durch ihre Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung für die Verletzung Rechte Dritter ist ferner beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 8.2 S. 1 gilt entsprechend.
9.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung sports_analytics seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich sports_analytics zu benachrichtigen. sports_analytics ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.
9.3 Werden durch eine Leistung sports_analytics Rechte Dritter verletzt, wird sports_analytics nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
- dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
- die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung gemäß Ziffer 8.6 Satz 2 und 3) zurücknehmen, wenn sports_analytics keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
9.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 8.7. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt ergänzend Ziffer 8.5.
10. Haftung
10.1 sports_analytics haftet auf Schadensersatz
- für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die sports_analytics, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
10.2 sports_analytics haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweck gefährdet und auf deren Einhaltung (wie z.B. im Falle der Verpflichtung zur mangelfreier Leistung) der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit sports_analytics für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Vertragswert begrenzt.
10.3 Für die Verjährung gilt Ziffer 8.7 entsprechend.
10.4 Aus einer Garantieerklärung haftet sports_analytics nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen der Ziffer 10.2.
10.5 Bei Verlust von Daten haftet sports_analytics nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit sports_analytics tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
10.6 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen sports_analytics gilt Ziffer 10.1 - 10.3 entsprechend.
11. Export
11.1 Alle Lieferungen und Leistungen werden von sports_analytics unter Einhaltung der derzeit gültigen AWG/AWV/EG-Dual-Use-Verordnungen sowie der US-Ausfuhrbestimmungen geliefert und sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.
11.2 Bei grenzüberschreitender Lieferung oder Leistung trägt der Kunde die anfallenden Zölle und, Gebühren und sonstigen Abgaben, soweit einzelvertraglich nichts Abweichendes geregelt ist.
11.3 Beabsichtigt der Kunde die (Wieder-)Ausfuhr, ist er verpflichtet die hierzu erforderlichen Genehmigungen, insbesondere der jeweiligen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er die Produkte exportiert. Er wird sich eigenständig über die jeweils gültigen Bestimmungen und Verordnungen informieren und die (Wieder-)Ausfuhr eigenverantwortlich abwickeln. sports_analytics hat insoweit keinerlei Auskunfts-, Beratungs-, oder Mitwirkungspflicht.
11.4 Verletzt der Kunde bei der (Wieder-)Aus- bzw. Einfuhr in ein anderes Land die für eine solche geltenden gesetzlichen Bestimmungen und wird sports_analytics deshalb von dem Ausfuhr- oder Einfuhrland oder einem Transitstaat auf Grund der dortigen gesetzlichen Bestimmungen in Anspruch genommen, verpflichtet sich der Kunde sports_analytics von allen insoweit entstehenden finanziellen Verpflichtungen freizustellen und ist sports_analytics darüber hinaus für den aus der bestimmungswidrig erfolgten (Wieder-)Aus– bzw. Einfuhr entstandenen Schaden ersatzpflichtig.
12. Verschiedenes
12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen schriftlich durch sports_analytics bestätigt werden. Ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
12.2 sports_analytics und der Kunde sind verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen sports_analytics und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 sports_analytics und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder sports_analytics, noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.4 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Wiener UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) ist ausgeschlossen.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz sports_analytics.
13.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz sports_analytics. sports_analytics ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.
AGB
AGB zum Individualisierungs-Vertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Anpassung, Installation und Inbetriebnahme von Standard-Software - Geschäftskunden -
1. Allgemeines
1.1 sports_analytics erbringt sämtliche Leistungen ausschließlich unter Zugrundelegung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). AGB des Kunden finden, auch wenn sports_analytics nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.
1.2 Diese AGB gelten auch dann, wenn sports_analytics in Kenntnis entgegenstehender oder von ihren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden, die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführt. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung dieser AGB unter gleichzeitigem und hiermit vorab angenommenem Verzicht auf die Geltung seiner eigenen AGB.
2. Angebote und Preise
2.1 Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung seitens sports_analytics zustande. Erfolgt die Leistung durch sports_analytics, ohne dass dem Kunden vorher eine Auftragsbestätigung zuging, so kommt der Vertrag mit Beginn der Ausführung der Leistung zustande.
2.2 Die Leistung erfolgt zu den Preisen und besonderen Bedingungen des jeweiligen Individualisierungsvertrags ggf. nebst Leistungsscheins. Die darin genannten Preise sind verbindlich.
2.3 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wird, verstehen sich die Preise „Netto“, zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer von z.Z. 19%.
3. Vertragszweck, Leistungen und Nutzungsrechte
3.1 Inhalt/Beschaffenheit und Umfang der von sports_analytics geschuldeten Leistungen ergeben sich, soweit im Einzelfall nicht anderes vereinbart ist, aus dem jeweiligen Individualisierungsvertrag ggf. nebst Leistungsschein.
3.2 Eine Erfolgsverantwortung trägt sports_analytics nur soweit:
3.2.1 die dafür maßgeblichen Kriterien bei Vertragsschluss in dem Individualisierungsvertrag bzw. Leistungsschein mindestens in Bezug auf Umfang und Wirkung konkret und abschließend definiert wurden sowie Gegenstand des Vertrages geworden sind (vereinbarte Leistungskriterien);
3.2.2 der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig und ordnungsgemäß erfüllt.
Dies gilt nicht, soweit eine nicht rechtzeitige oder nicht ordnungsgemäße Mitwirkung (Ziffer 3.2.2) keine Auswirkung auf die Leistungserbringung hat.
3.3 Der Individualisierungsvertrag bzw. Leistungsschein beruht auf den vom Kunden mitgeteilten fachlichen und funktionalen Anforderungen des Kunden. Der Leistungsschein gibt insbesondere die vereinbarten Leistungskriterien (Ziffer 3.2.1), die hard- und softwaretechnische System- und Einsatzumgebung sowie etwaig vereinbarte Kriterien zur Feststellung der Abnahmefähigkeit wieder. Änderungen des Leistungsscheins erfolgen nur gemäß Ziffer 6.
3.4 Etwaige Analyse-, Planungs- und Beratungsleistungen für den Leistungsschein erbringt sports_analytics nur auf der Grundlage eines gesonderten Vertrages.
3.5 An den Leistungsergebnissen, die sports_analytics erbracht und dem Kunden übergeben hat, räumt sie, soweit nichts anderes vereinbart ist, dem Kunden das einfache, nicht ausschließliche Recht ein, diese bei sich auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzwecks zu nutzen. Im Übrigen verbleiben alle Rechte bei sports_analytics. Das ihm an den von sports_analytics übergebenen Leistungen eingeräumte Nutzungsrecht, kann durch den Kunden nur unter vollständiger Aufgabe der eigenen Rechte an Dritte übertragen werden.
3.6 Soweit in die Anpassungsleistungen Softwareprodukte integriert werden, die von Dritten erstellt worden sind, z.B. Programmbibliotheken, Teile von Softwaretools und anderes, räumt sports_analytics dem Kunden ebenfalls ein einfaches und nicht ausschließliches Recht ein, diese Softwareprodukte bei sich auf Dauer für eigene interne Zwecke im Rahmen des vertraglich vorausgesetzten Einsatzzweckes zu nutzen. Im Übrigen gilt Ziffer 3.5 S.3.
3.7 sports_analytics ist berechtigt, angemessene technische Maßnahmen zum Schutz vor einer nicht vertragsgemäßen Nutzung zu treffen. Der vertragsgemäße Einsatz der Leistungen darf dadurch nicht beeinträchtigt werden.
3.8 sports_analytics kann in Bezug auf die Software das Einsatzrecht des Kunden widerrufen, wenn dieser nicht unerheblich gegen Einsatzbeschränkungen oder sonstige Regelungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt. Der Widerruf erfolgt durch schriftliche Widerrufserklärung; Ziffer 12.1 S. 3 gilt entsprechend. sports_analytics hat dem Kunden vor dem Widerruf eine Nachfrist zur Abhilfe zu setzen. Im Wiederholungsfalle und bei besonderen Umständen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Widerruf rechtfertigen, kann sports_analytics den Widerruf auch ohne Fristsetzung aussprechen. Der Kunde hat sports_analytics nach erfolgtem Widerruf die Einstellung der Nutzung innerhalb von sieben Kalendertagen nach Zugang der Widerrufserklärung schriftlich zu bestätigen.
4. Termine und Fristen
4.1 Termine und Fristen sind verbindlich, wenn sie von sports_analytics und dem Kunden im Einzelfall schriftlich als verbindlich vereinbart worden sind. Die Leistungsfrist beginnt soweit nichts anderes vereinbart ist, mit Vertragsschluss bzw. mit Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Erhalt der vom Kunden zur Auftragsabwicklung beizubringenden erforderlichen Unterlagen (Ziffer 5.2).
Die Vereinbarung eines festen Leistungstermins steht unter dem Vorbehalt, dass sports_analytics ihrerseits die für sie notwendigen Lieferungen und Leistungen ihrer jeweiligen Vorlieferanten rechtzeitig und vertragsgemäß erhält.
4.2 Ist die Nichteinhaltung einer bestimmten Leistungszeit auf Ereignisse zurückzuführen, die sports_analytics nicht zu vertreten hat (einschließlich Streik oder Aussperrung) verschieben sich die Leistungstermine um die Dauer der Störung einschließlich einer angemessenen Anlaufphase.
4.3 Gerät sports_analytics mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Kunden wegen Verzug für jede vollendete Woche auf 0,5% des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt begrenzt auf 5% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Das gilt nicht, soweit der Verzug auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sports_analytics beruht.
4.4 Bei einer Verzögerung der Leistung hat der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein Rücktrittsrecht nur, wenn die Verzögerung von sports_analytics zu vertreten ist.
Macht der Kunde wegen der Verzögerung berechtigt Schadens- oder Aufwendungsersatz statt der Leistung geltend, so ist er berechtigt, für jede vollendete Woche der Verzögerung 1% des Preises für den Teil der Leistung zu verlangen, der auf Grund der Verzögerung nicht genutzt werden kann, jedoch insgesamt höchstens 10% des Gesamtpreises des jeweiligen Auftrages. Ziffer 4.3 S. 3 gilt entsprechend.
5. Pflichten des Kunden
5.1 Der Kunde benennt sports_analytics einen fachkundigen Ansprechpartner, der während der Durchführung des Vertrages für den Kunden verbindliche Entscheidungen treffen kann. Dieser hat für den Austausch notwendiger Informationen zur Verfügung zu stehen und bei den für die Vertragsdurchführung notwendigen Entscheidungen mitzuwirken. Erforderliche Entscheidungen des Kunden sind vom Ansprechpartner unverzüglich herbeizuführen und von den Parteien im unmittelbaren Anschluss gemeinsam schriftlich zu dokumentieren.
5.2 Der Kunde trägt Sorge dafür, dass sports_analytics die für die Erbringung der Leistung notwendigen Unterlagen, Informationen und Daten soweit diese nicht von sports_analytics geschuldet sind, vollständig, richtig, rechtzeitig und kostenfrei zur Verfügung stehen. sports_analytics darf, außer soweit sie Gegenteiliges erkennt oder erkennen muss, von der Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Unterlagen, Informationen und Daten ausgehen.
5.3 Der Kunde ist verpflichtet, sports_analytics soweit erforderlich zu unterstützen und in seiner Betriebssphäre alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung erforderlichen Voraussetzungen zu schaffen, insbesondere einen Remotezugang auf das System zu ermöglichen und vorhandenes Analysematerial zur Verfügung zu stellen. Darüber hinaus stellt der Kunde auf Wunsch sports_analytics ausreichende Arbeitsplätze und Arbeitsmittel zur Verfügung.
5.4 Der Kunde wird sports_analytics unverzüglich schriftlich (Ziffer 12.1 S.3) über Änderungen des Einsatzumfeldes und der Systemumgebung unterrichten. Der Kunde wird sports_analytics ferner über aus seinem Verantwortungsbereich resultierende Störungen und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich informieren. Erhöht sich durch vom Kunden veranlasste Änderungen des Einsatzumfeldes und/oder der Systemumgebung bzw. durch aus seinem Verantwortungs-bereich resultierenden Störungen der Aufwand von sports_analytics, kann diese auch, unbeschadet anderer Ansprüche, die Vergütung des von ihr erbrachten Mehraufwandes verlangen, es sei denn der Kunde hat im Falle einer Störung, die Störung nicht zu vertreten und deren Ursache liegt außerhalb seines Verantwortungsbereichs. Die Berechnung der Vergütung für den Mehraufwand erfolgt nach den zum Zeitpunkt der Leistungserbringung jeweils geltenden Listenpreisen sowie Stunden-, Tages- und Spesensätzen und Abrechnungsabschnitten sports_analytics.
6. Verfahren in Bezug auf Leistungsänderungen
6.1 Beide Vertragspartner können Änderungen des Leistungsgegenstandes und der Art der Leistungserbringung vorschlagen. Es ist folgendes Verfahren vereinbart:
6.2 sports_analytics wird einen Änderungsvorschlag des Kunden entgegen nehmen, sichten und dem Kunden mitteilen, ob eine umfangreiche Prüfung dieses Änderungsvorschlages erforderlich ist oder nicht.
6.3 Soweit eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich ist, wird sports_analytics dem Kunden in angemessener Frist den dafür voraussichtlich erforderlichen Zeitraum und die hierfür zu entrichtende Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
6.4 Ist eine umfangreiche Prüfung des Änderungsvorschlages erforderlich, wird sports_analytics dem Kunden in angemessener Zeit den dafür voraussichtlich benötigten Zeitraum und die Vergütung mitteilen. Der Kunde wird in angemessener Frist den Prüfungsauftrag erteilen oder ablehnen.
6.5 Soweit eine umfangreiche Prüfung nicht erforderlich ist, oder die beauftragte Prüfung abgeschlossen ist, wird sports_analytics dem Kunden entweder:
- mitteilen, dass der Änderungsvorschlag im Rahmen der vereinbarten Leistungen für sports_analytics nicht durchführbar ist oder
- ein schriftliches Angebot zur Durchführung der Änderungen (Änderungsangebot) unterbreiten. Das Änderungsangebot enthält insbesondere die Änderungen des Leistungsgegenstandes im Hinblick auf den Individualisierungsvertrag bzw. Leistungsschein und deren Auswirkungen auf den Leistungszeitraum, die geplanten Termine und die zu entrichtende Vergütung sowie die für die Änderungen maßgeblichen Kriterien zur Feststellung der Abnahmefähigkeit.
6.6 Der Kunde wird das Änderungsangebot innerhalb der ihm genannten Annahmefrist entweder ablehnen oder die Annahme schriftlich oder in einer anderen vereinbarten Form erklären. Bis zur Annahme des Änderungsangebots werden die Arbeiten auf der Grundlage der bisherigen vertraglichen Vereinbarungen weitergeführt.
6.7 sports_analytics und der Kunde können vereinbaren, dass die Erbringung der von einem Änderungsvorschlag betroffenen Leistungen/ Leistungsteile bis zur Beendigung der Prüfung, oder - soweit ein Änderungsangebot unterbreitet wird – bis zum Ablauf der Bindefrist unterbrochen werden. sports_analytics kann für die Dauer der Unterbrechung eine angemessene Vergütung verlangen, wenn sie bei Vereinbarung der Unterbrechung darauf hingewiesen hat. Die Leistungszeiträume verlängern sich um die Zahl der Kalendertage, an denen die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Änderungsvorschlag oder seiner Prüfung unterbrochen wurden.
6.8 Das Änderungsverfahren wird, soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, auf Anforderung sports_analytics schriftlich oder in Textform auf einem Formular sports_analytics dokumentiert.
6.9 Für Änderungsvorschläge sports_analytics gelten die Ziffern 6.2 – 6.8 entsprechend.
6.10 Änderungsvorschläge sind an den Projektleiter des Vertragspartners zu richten.
7. Abnahme
7.1 sports_analytics kann den Kunden, nachdem sie ihm die Leistung zur Verfügung gestellt hat, schriftlich auffordern, binnen einer Frist von 14 Kalendertagen (Prüfungszeitraum) die Abnahme zu erklären. Der Kunde hat dann bis zum Ablauf der Frist die Abnahme zu erklären, soweit er nicht wegen des Vorliegens eines Mangels berechtigt ist, die Abgabe der Abnahmeerklärung zu verweigern. Die Frist beginnt mit dem Zugang des schriftlichen Abnahmeverlangens beim Kunden. Während des Prüfungszeitraumes kann sich der Kunde, ggf. anhand von mit sports_analytics vereinbarten Kriterien zur Feststellung der Abnahmefähigkeit (Ziffer 3.3) davon überzeugen, dass die zur Verfügung gestellte Leistung in einem vertragsgemäßen Zustand ist.
7.2 Der Kunde wird während des Prüfungszeitraums etwa auftretende Mängel unverzüglich, spätestens sieben Kalendertage ab Kenntnis, ordnungsgemäß mitteilen, Ziffer 9.3 gilt entsprechend. Ergänzend gilt die kaufmännische Rügepflicht (§ 377 HGB).
7.3 Soweit zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, wird ein gerügter Mangel einer der folgenden Kategorien zugeordnet:
- Kategorie 1: Die Leistung weist einen Mangel auf, der die Nutzbarkeit unmöglich macht oder nur mit schwerwiegenden Einschränkungen erlaubt.
- Kategorie 2: Die Leistung weist einen Mangel auf, der die Nutzbarkeit einschränkt, ohne dass ein Mangel der Kategorie 1 vorliegt.
- Kategorie 3: Die Leistung ist mit einem Mangel behaftet, der die Nutzbarkeit nur unerheblich einschränkt.
7.4 Bei einem Mangel der Kategorie 1 kann der Kunde die Abnahmeerklärung verweigern. Das gleiche gilt, wenn mehrere Mängel der Kategorie 2 zusammen zu Auswirkungen der Kategorie 1 führen.
sports_analytics wird ordnungsgemäß gemeldete Mängel mit Auswirkungen der Kategorie 1 in einem angemessenen Zeitraum so beseitigen, dass keine Auswirkungen der Kategorie 1 mehr vorliegen. Soweit die Prüfungen wegen eines solchen Mangels, seinen Auswirkungen oder seiner Beseitigung nicht sachgerecht weitergeführt werden konnten, verlängert sich der Prüfungszeitraum für die davon betroffenen Leistungen angemessen.
7.5 Bereits erklärte Teilabnahmen bleiben von späteren Prüfungen für andere Leistungen unberührt. Gleiches gilt für bereits durchgeführte Prüfungen, außer soweit diese von einem Mangel oder seiner Beseitigung betroffen sind.
7.6 Wenn keine Mangelauswirkungen der Kategorie 1 vorliegen, gilt die Leistung als abnahmefähig. Dann erklärt der Kunde unverzüglich die Abnahme.
7.7 Die Werkleistungen gelten – auch ohne ausdrückliche Erklärung und ohne Abnahmeverlangen sports_analytics – als abgenommen:
- wenn der Kunde die Werkleistung zu anderen als zu Testzwecken in Gebrauch nimmt und keine Mängel rügt, die die Abnahme hindern, oder
- mit Bezahlung, außer der Kunde hat berechtigterweise die Abnahme verweigert oder
- wenn der Kunde innerhalb des Prüfungszeitraumes gemäß Ziffer 7.1 keine Mängel rügt, die die Abnahme hindern oder
- wenn der Kunde innerhalb einer ihm dafür von sports_analytics gesetzten angemessenen Frist keine Mängel rügt, die die Abnahme hindern und sports_analytics bei der Fristsetzung auf diese Folge hingewiesen hat oder
- wenn bei Verwendung der vereinbarten Kriterien zur Feststellung der Abnahmefähigkeit die Tests ohne Mangel durchgeführt werden können, die die Abnahme hindern.
7.8 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, werden abgrenzbare Teilleistungen auch einzeln nach diesen Regelungen abgenommen.
8. Zahlungen, Aufrechnung und Zurückbehaltung
8.1 Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sind Zahlungen, vorbehaltlich der Abnahme gemäß Ziffer 7, grundsätzlich innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig.
8.2 Ein dem Kunden gewährtes Zahlungsziel setzt für jeden Einzelauftrag ein ausreichend verfügbares Kreditlimit voraus. Übersteigt der jeweilige Auftrag das verfügbare Kreditlimit, ist sports_analytics berechtigt, die Fertigstellung dieses und weiterer Aufträge nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu erbringen. Das gleiche gilt, wenn sports_analytics nach der Auftragsbestätigung Umstände bekannt werden, die Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Kunden rechtfertigen.
8.3 Gleicht der Kunde eine Forderung zum vereinbarten Fälligkeitstermin ganz oder teilweise nicht aus, ist sports_analytics berechtigt, getroffene Skonto-Vereinbarungen sowie Vereinbarungen über Zahlungsziele, für alle zu diesem Zeitpunkt offenen Forderungen zu widerrufen und diese sofort fällig zu stellen. sports_analytics ist ferner berechtigt weitere Leistungen nur gegen Vorkasse oder eine Sicherheit in Form einer Erfüllungsbürgschaft eines in der Europäischen Union zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers vorzunehmen.
8.4 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem der Bankkonten sports_analytics gutgeschrieben ist.
8.5 sports_analytics ist berechtigt bei Fälligkeit Zinsen in Höhe von 5 % zu berechnen. Bei Verzug ist sports_analytics berechtigt Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht sports_analytics einen höheren Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
8.6 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht ausüben. Wegen Mängeln kann der Kunde Zahlungen nur zu einem unter Berücksichtigung des Mangels verhältnismäßigen Teil zurückbehalten und dies auch nur, wenn der Mangel zweifelsfrei vorliegt. Ziffer 9.2 gilt entsprechend. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrecht durch den Kunden, mit einem Gegenrecht, das nicht auf einem Recht aus dem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrag beruht, ist ausgeschlossen.
9. Sachmängel
9.1 sports_analytics gewährleistet, dass die Leistungen bei vertragsgemäßem Einsatz den Vereinbarungen gemäß Ziffer 3.1 entsprechen.
9.2 Für eine nur unerhebliche Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit bestehen keine Ansprüche wegen Sachmängeln. Ebenso sind Ansprüche wegen Sachmängeln ausgeschlossen soweit die Abweichung von der vertragsgemäßen Beschaffenheit auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entsteht, die vertraglich nicht vorausgesetzt sind; das gleiche gilt, soweit der Kunde die Leistungen sports_analytics in einer nicht im Leistungsschein vereinbarten System- und Einsatzumgebung einsetzt, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Mangel auch im Rahmen des Einsatzes in der vereinbarten Umgebung aufgetreten wäre.
9.3 Der Kunde hat etwaige Sachmängel in nachvollziehbarer und detaillierter Form unter Angabe der für die Mängelerkennung und –analyse erforderlichen Informationen unverzüglich, spätestens sieben Kalendertage ab Kenntnis, schriftlich mitzuteilen. Anzugeben sind dabei insbesondere die Arbeitsschritte, die zum Auftreten der Störung geführt haben, die Erscheinungsweise sowie die Auswirkungen der Störung. Er wird hierzu, wenn nichts anderes vereinbart ist, die entsprechenden Formulare und Verfahren sports_analytics nutzen; Ziffer 12.1 S. 3 gilt entsprechend. Ergänzend gilt die kaufmännische Rügepflicht (§ 377 HGB). Der Kunde hat darüber hinaus sports_analytics auch im Übrigen soweit erforderlich bei der Beseitigung von Störungen zu unterstützen.
9.4 Stehen dem Kunden Mangelansprüche zu, hat er zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung innerhalb einer angemessenen Frist. Die Nacherfüllung beinhaltet nach Wahl sports_analytics entweder Mängelbeseitigung oder Neuherstellung. Die Interessen des Kunden werden bei der Wahl sports_analytics angemessen berücksichtigt.
Die Bearbeitung einer Sachmängelanzeige des Kunden durch sports_analytics führt nur zur Hemmung der Verjährung soweit die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen. Eine Nacherfüllung kann ausschließlich auf die Verjährung des die Nacherfüllung auslösenden Mangels Einfluss haben.
9.5 Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie aus anderen Gründen nicht durchzuführen, kann der Kunde unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung mindern, vom Vertrag zurücktreten und/oder nach Maßgabe von Ziffer 11.1 – 11.3 Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen. Zu einer kostenpflichtigen Selbstvornahme ist der Kunde nur berechtigt, wenn ein Mangel trotz Ablaufs einer vom Kunden gesetzten angemessenen Frist zur Nacherfüllung nicht beseitigt ist und die Ursache hierfür in der Sphäre sports_analytics liegt. Der Kunde übt ein ihm zustehendes Wahlrecht innerhalb einer angemessenen Frist aus; diese bemisst sich i.d.R. auf zwei Wochen ab Kenntnisnahmemöglichkeit vom Wahlrecht durch den Kunden.
9.6 Die Verjährungsfrist für Sachmängel beträgt ein Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Die gesetzlichen Fristen bleiben unberührt, soweit das Gesetz in § 438 Abs.1 Nr.2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke) längere Fristen vorschreibt, sowie bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sports_analytics, insbesondere ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
10. Rechtsmängel
10.1 sports_analytics haftet dem Kunden gegenüber für eine durch ihre Leistung erfolgte Verletzung von Rechten Dritter nur, soweit die Leistung durch den Kunden vertragsgemäß, insbesondere im vertraglich vorgesehenen Nutzungsumfeld eingesetzt wird. Die Haftung für die Verletzung Rechte Dritter ist ferner beschränkt auf Rechte Dritter innerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie am Ort der vertragsgemäßen Nutzung der Leistung. Ziffer 9.2 Satz 1 gilt entsprechend.
10.2 Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden geltend, dass eine Leistung sports_analytics seine Rechte verletzt, ist der Kunde verpflichtet unverzüglich sports_analytics zu benachrichtigen. sports_analytics ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, soweit zulässig die geltend gemachten Ansprüche auf ihre Kosten abzuwehren.
10.3 Werden durch eine Leistung sports_analytics Rechte Dritter verletzt, wird sports_analytics nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:
- dem Kunden das Recht zur Nutzung der Leistung verschaffen oder die Leistung rechtsverletzungsfrei gestalten oder
- die Leistung unter Erstattung der dafür vom Kunden geleisteten Vergütung (abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädigung) zurücknehmen, wenn sports_analytics keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann.
Die Interessen des Kunden werden dabei angemessen berücksichtigt.
10.4 Ansprüche des Kunden wegen Rechtsmängeln verjähren entsprechend Ziffer 9.6. Für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche gilt ergänzend Ziffer 9.5.
11. Haftung
11.1 sports_analytics haftet auf Schadensersatz
- für die von ihr sowie ihren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden,
- nach dem Produkthaftungsgesetz und
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die sports_analytics, ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zu vertreten haben.
11.2 sports_analytics haftet bei leichter Fahrlässigkeit, soweit sie oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen eine wesentliche Vertragspflicht (sog. Kardinalpflicht) verletzt haben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht bzw. deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung (wie z.B. im Falle der Verpflichtung zur mangelfreier Leistung) der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
Soweit sports_analytics für leichte Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung bei Sach- und Vermögensschäden auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für sonstige, entfernte Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für einen einzelnen Schadensfall wird die Haftung auf den Vertragswert begrenzt.
11.3 Für die Verjährung gilt Ziffer 9.6 entsprechend.
11.4 Aus einer Garantieerklärung haftet sports_analytics nur auf Schadensersatz, wenn dies in der Garantie ausdrücklich übernommen wurde. Diese Haftung unterliegt bei leichter Fahrlässigkeit den Beschränkungen der Ziffer 11.2.
11.5 Bei Verlust von Daten haftet sports_analytics nur für denjenigen Aufwand, der für die Wiederherstellung der Daten bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden erforderlich ist. Bei leichter Fahrlässigkeit sports_analytics tritt diese Haftung nur ein, wenn der Kunde unmittelbar vor der zum Datenverlust führenden Maßnahme eine ordnungsgemäße Datensicherung durchgeführt hat.
11.6 Für Aufwendungsersatzansprüche und sonstige Haftungsansprüche des Kunden gegen sports_analytics gilt Ziffer 11.1 - 11.3 entsprechend.
12. Verschiedenes
12.1 Änderungen und Ergänzungen sämtlicher zwischen den Parteien geschlossener Verträge sollen nur schriftlich vereinbart werden. Mündliche Absprachen gelten nur, wenn sie binnen sieben Kalendertagen schriftlich durch sports_analytics bestätigt werden. Ein Fax bzw. eine E-Mail genügt dem Schriftformerfordernis.
12.2 sports_analytics und der Kunde sind verpflichtet über Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie über sonstige als vertraulich bezeichnete Informationen, die im Zusammenhang mit ihrem Vertragsverhältnis bzw. der daraus resultierenden Vertragsbeziehung bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe solcher Informationen an Personen, die nicht an dem Abschluss, der Durchführung oder der Abwicklung des Vertragsverhältnisses beteiligt sind, darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Vertragspartners erfolgen. Soweit nichts anderes vereinbart ist, endet diese Verpflichtung nach Ablauf von fünf Jahren ab Bekanntwerden der jeweiligen Information, nicht jedoch vor Beendigung des zwischen sports_analytics und dem Kunden bestehenden Vertragsverhältnisses.
Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.3 Soweit sports_analytics auf personenbezogene Daten zugreifen kann, die auf Systemen des Kunden gespeichert sind, wird sie ausschließlich als Auftragsdatenverarbeiter tätig (§ 11 Abs. 5 BDSG) und diese Daten nur zur Vertragsdurchführung verarbeiten und nutzen. sports_analytics wird die gesetzlichen Erfordernisse der Auftragsdaten-verarbeitung und Weisungen des Kunden (z.B. zur Einhaltung von Lösch- und Sperrpflichten) für den Umgang mit diesen Daten beachten. Der Kunde trägt etwaige nachteilige Folgen solcher Weisungen für die Vertragsdurchführung. Details für den Umgang mit personenbezogenen Daten werden die Vertragspartner soweit gemäß § 11 Abs. 2 BDSG oder sonstiger Rechtsnormen notwendig, vor der Zugriffsmöglichkeit sports_analytics schriftlich vereinbaren. Die Vertragspartner werden diese Verpflichtungen auch ihren Mitarbeitern und eventuell eingesetzten Dritten auferlegen.
12.4 sports_analytics und dem Kunden ist bekannt, dass eine elektronische und unverschlüsselte Kommunikation (z.B. per E-Mail) mit Sicherheitsrisiken behaftet ist. Bei dieser Art der Kommunikation werden weder sports_analytics, noch der Kunde daher Ansprüche geltend machen, die durch das Fehlen einer Verschlüsselung begründet sind, außer soweit zuvor eine Verschlüsselung vereinbart worden ist.
12.5 Sämtliche Vertragsverhältnisse der Parteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
13.1 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus den Vertragsverhältnissen der Parteien ist der Sitz sports_analytics.
13.2 Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus den Vertragsverhältnissen der Parteien sowie für Streitigkeiten in Bezug auf das Entstehen und die Wirksamkeit dieser Vertragsverhältnisse ist gegenüber Kaufleuten, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen der Sitz sports_analytics. sports_analytics ist jedoch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen.